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hauskrankenpflege@live.de
So bunt wie ein Blumenstrauß, so vielfältig ist unser Leistungsangebot.
Wir bieten unsere Unterstützung Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Problemen an. Unsere Aufgabe sehen wir darin, allen Menschen die Möglichkeit zu bieten, in ihrer gewohnten Umgebung gepflegt und betreut zu werden. Dabei konzentrieren wir uns auf individuelle und professionelle Pflegeleistungen und berücksichtigen dabei die neuesten medizinischen Erkenntnisse. Wir erbringen Leistungen in der Krankenpflege, die durch den Arzt verordnet und über die Krankenkasse abgerechnet werden können.
Zu den Leistungen, die die Krankenkasse übernimmt gehören zum Beispiel:
bei Ulcus cruris (offene Beine)
bei Decubitus (Druckgeschwür)
bei Riss- und Schürfwunden u.a.
Im Rahmen der Pflegeversicherung erbringen wir Leistungen, die der Pflegebedürftige/Angehörige oder andere Bezugspersonen mit uns vereinbart.
Diese Leistungen sind aus einem Leistungskatalog zu entnehmen, der bei Ihrer Krankenkasse oder bei uns vorliegt, bzw. im Internet zum Beispiel unter www.aok-pflegedienstnavigator.de abrufbar ist.
Zu den Leistungen, die die Pflegekasse im Rahmen der Pflegestufen übernimmt, gehören zum Beispiel:
Um eine individuelle und ganzheitliche Versorgung unserer Kunden zu gewährleisten, arbeiten wir eng mit anderen Berufsgruppen zusammen.
Dazu gehören zum Beispiel:
Desweiteren besteht eine sehr gute Zusammenarbeit mit unseren Haus- und Konsilärzten und mit den Kliniken des Landkreises in Bezug auf die Pflegeüberleitung.
Der Vorteil für Sie:
Zeitige Kontaktaufnahme des Sozialdienstes der Klinik mit uns, so dass wir uns unserem zukünftigen Kunden bereits vor der geplanten Entlassung vorstellen, die Erwartungsängste nehmen und eine reibungslose Rückkehr in die eigenen vier Wände vorbereiten können.
Gemeinsame Wundversorgung in der Klinik vor der Entlassung zur Gewährleistung einer optimalen Weiterversorgung im häuslichen Bereich.
Zusätzliche Leistungen
Betreuungsleistungen für Kunden mit eingeschränkter Alltagskompetenz (§ 45 SGB XI) - demenzbedingte Funktionsstörungen, geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen ab Pflegestufe 0.
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) für 28 Tage im Jahr bei Abwesenheit der Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit u.a.
Stundenweise Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI), um Angehörige oder Pflegepersonen bis zu 8 Stunden am Tag zu entlasten. Die stundenweise Verhinderungspflege hat dann keinen Einfluss auf das Pflegegeld.