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Pflege stärken, Engagement belohnen: Das Bayerische Landespflegegeld


Mit dem Bayerischen Landespflegegeld unterstützt die Staatsregierung Pflegebedürftige mit einem Betrag in Höhe von jährlich 1.000 Euro.



Wer bekommt das Landespflegegeld?

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher
  • Hauptwohnsitz in Bayern im Zeitpunkt der Antragstellung
  • Unabhängig davon, ob der Pflegebedürftige in einem Pflegeheim untergebracht ist oder zuhause lebt und versorgt wird.


Wie hoch ist das Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.


Was muss man tun, um das Landespflegegeld zu erhalten?

Sie müssen einen Antrag stellen.

Muss der Antrag auf Landespflegegeld jedes Jahr neu gestellt werden?

Nein. Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die nachfolgenden Pflegegeldjahre fort, es muss also nicht jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden. Fallen die Anspruchsvoraussetzungen aber weg, muss die Landespflegegeldstelle unverzüglich informiert werden. Besteht kein Anspruch mehr, wird der Bescheid entsprechend zurückgenommen.

Hier gelangen Sie zur Seite: www.landespflegegeld.bayern.de
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