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Kostenübernahme durch die KRANKENVERSICHERUNG:
Wird durch die häusliche Krankenpflege ein Krankenhausaufenthalt vermieden bzw. verkürzt und/oder das Ziel einer ärztlichen Behandlung gesichert, so übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Versorgung.
Kostenübernahme durch die PFLEGEVERSICHERUNG:
Sind Sie wegen anhaltender Pflegebedürftigkeit auf Unterstützung angewiesen, so übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Ihre Pflege in Höhe Ihrer Einstufung. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:
I- Geldleistungen / Pflegegeld
Geldleistungen werden gezahlt, wenn Sie sich dazu entscheiden, die Pflege durch Privatpersonen (Angehörige, Nachbarn) durchführen zu lassen.
II- Sachleistungen
Sachleistungen können nur von einem Pflegedienst erbracht und abgerechnet werden. Die ist immer dann der Fall, wenn der Pflegebedürftige keine Pflegeperson hat bzw. Angehörige sich nicht an der Pflege beteiligen.
III- Kombinationsleistungen
Wenn Privatpersonen und Pflegedienst gemeinsam pflegen, dann werden Geld- und Sachleistungen kombiniert gezahlt.